Bescheinigungen & Atteste 

04921 – 20 600

Bescheinigungen & Atteste

Bescheinigungen und Atteste

Kurze Bescheinigung, Attest (für Beruf etc.) = 3,50 Euro*

Ausführlicher Krankheits- und Befundbericht (z.B. für Arbeitgeber, Versicherung etc.) = 11,00 Euro*

*(für Schüler & Hartz IV-Empfänger kostenlos)

 

Liebe Patientin, lieber Patient,

 

als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. So steht es im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Krankenkassen zahlen dafür einen Pauschalbetrag. Dabei ist es egal, wie viele Leistungen die Patienten in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus gibt es medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören und die z.B. aus persönlichen Gründen von Ihrem Arzt gewünscht werden.
Diese Wunschleistungen dürfen von Ihrem Arzt nicht über die Chipkarte erbracht und abgerechnet werden.
Das heißt, Ihr Arzt darf diese Leistungen nicht zu Lasten der Krankenkasse erbringen. Er muss Ihnen diese Leistungen, wenn Sie es wünschen, als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen. Diese Leistungen werden als IGEL („individuelle Gesundheitsleistungen“) bezeichnet.

Typische Beispiele unserer Praxis hierfür sind:

  • Atteste und Bescheinigungen auf Wunsch
  • Beratung und Durchführung von freiwilligen Reiseimpfungen
  • Sporttauglichkeitsuntersuchungen
  • Spezielle Laboruntersuchungen (PSA-Wert)
  • Gesundheitsuntersuchungen (Intervall-Check) außerhalb der 2-jährigen Krankenkassen-Regelung

Da wir der Meinung sind, dass Sie auch als gesetzlich versicherter Patient gut versorgt sind, bietet unsere Praxis nur wenige individuelle Gesundheitsleistungen an. Bei speziellen Fragestellungen beraten wir Sie jedoch gerne über Vor- und Nachteile bestimmter medizinischer Leistungen.